Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die 14. Dresdner Schlössernacht am 20. Juli 2024 im Schloss Albrechtsberg, Lingnerschloss, Schloss Eckberg und Saloppe
1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) werden die AGB des Veranstalters First Class Concept GmbH – im Folgenden FCC – Zur Messe 9 A, 01067 Dresden, anerkannt. Gleichzeitig gelten die Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
2. Besonderheit der Veranstaltung als Open-Air-Veranstaltung/Absage/Verlegung/ Programmänderung
2.1 Bei unseren Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. FCC bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Kunden wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
2.2 Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 3. entsprechend.
Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftiger Weise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers im Line-Up stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
2.3 Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den FCC nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 u.ä.), ist das Recht des Kunden, von dem Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird FCC die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Der Kunde kann die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen, wenn ihm im Einzelfall die Verschiebung der Veranstaltung unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin) oder die Veranstaltung nicht bis zum Ende des Folgejahres, in dem die ursprüngliche Veranstaltung stattfinden sollte, nachgeholt wird.
2.4 Witterungseinflüsse
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Das Aufspannen von Regenschirmen während der Veranstaltung ist wegen der damit verbundenen Sichtbehinderung für andere Besucher nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen kommen kann. FCC behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer 2.3.
3. Haftung des Veranstalters
FCC haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn FCC die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FCC beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von FCC beruhen. Einer Pflichtverletzung von FCC steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von FCC auftreten, wird FCC bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, FCC rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Umgang mit der Eintrittskarte
4.1 Die Eintrittskarten gelten nicht als Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel.
4.2 Der Veranstalter ist bei Verlust der Eintrittskarte nicht zum Ersatz verpflichtet. Der Besucher hat die Eintrittskarte während der Veranstaltung bei sich zu führen und bei Verlangen vorzuzeigen.
4.3 Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
4.4. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
4.5 Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren, als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
4.6 Verstößt der Erwerber gegen eine der in Ziffern 4.4 und 4.5 normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von € 2.500,00 verpflichtet.
4.7 Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziffer 4.4 und 4.5 normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen.
4.8. Das Präparieren der Eintrittskarte z. B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
5. Setzt der Veranstalter Shuttle-Busse ein, ist dies ein freiwilliger Service des Veranstalters. Der Erwerber der Eintrittskarte hat keinen Anspruch auf Nutzung entsprechender Shuttle-Busse. Aktuelle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte aus der Tagespresse bzw. im Internet auf www.dresdner-schloessernacht.de.
6. Bei der Veranstaltung am 20.07.2024 besteht seitens des Besuchers kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
7. Der Veranstalter verkauft die Karten über verschiedene Vertriebswege. Es kann zu Preisunterschieden bei verschiedenen Ticketanbietern kommen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Preisdifferenzen zu erstatten.
8. Aufzeichnungen in Bild und Ton (Foto, Video, Digitalaufnahmen, Radioaufnahmen, usw.) für gewerbliche Zwecke sind verboten. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet, es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflex-Kameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktionen sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/MP4-Rekorder, Diktiergeräte, etc.) jeglicher Art und Weise. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, entsprechende Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
9. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
FCC darf die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, willigt der Kunde unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Kunde dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
10. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist ausdrücklich untersagt und wird kontrolliert. Das Mitbringen von Glasbehältern oder gefährlichen Gegenständen sowie pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt und wird kontrolliert. Das Veranstaltungspersonal ist autorisiert, entsprechende Gegenstände während der Veranstaltung in Verwahrung zu nehmen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten.
11. Das Mitbringen von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist untersagt. Für Blindenhunde ist eine Sondererlaubnis zu beantragen.
12. Dem Veranstalter steht das Hausrecht in Bezug auf das gesamte Veranstaltungsgelände zu. Der Verkauf und/oder die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie Werbemaßnahmen aller Art auf dem Gelände ist verboten, soweit dem Besucher vom Veranstalter nicht eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
13. Nach Einbruch der Dunkelheit sind nur beleuchtete und erkennbar gesicherte Veranstaltungsbereiche, Wege und Tore zu benutzen. Das Verlassen der beleuchteten und erkennbar gesicherten Wege und Tore geschieht auf eigene Gefahr.
14. Verstöße des Besuchers gegen strafrechtliche Vorschriften (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung usw.) auf dem Veranstaltungsgelände werden strafrechtlich verfolgt und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
15. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Dresden vereinbart; es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.